Sichere Maschinen
Die Sicherheit von Maschinen ist in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und in Ergänzung zu nationalen Sicherheitsbestimmungen in der Maschinensicherheitsverordnung festgelegt. Aus der Verordnung geht hervor, daß vor Inbetriebnahme der Maschine bzw. Anlage eine Risikobeurteilung anzufertigen ist.
Aus der Risikobeurteilung müssen in einer Bewertung die Maßnahmen der Risikominderung folgen. Mit den neuen Schutz-Maßnahmen und einer einhergehenden Minderung des Restrisikos ist für das Objekt (Maschine) eine neuerliche Risikobeurteilung zu erstellen. Erst wenn das Restrisiko hinreichend gemindert ist, ist der iterative Vorgang der Risikobeurteilung abgeschlossen.
Sind Sie Unternehmer, Produktionsleiter oder Maschinenplaner mit einem Park von Produktionsmaschinen? Sie wollen Ihre Anlagen an die Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anpassen? Dann laden Sie uns ein. Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Adaptieren die elektrischen Anlagen und bringen die Maschinensicherheit wieder auf neuen Stand.
Sind Sie Anlagenbetreiber und liegt ein TÜV-Gutachten oder ein Schreiben vom Arbeitsinspektorat
vor, in denen Sachmängel oder Fristen bereits festgeschrieben sind? Dann laden Sie uns ein.
Wir erarbeiten ein Sicherheitskonzept und legen ein Angebot vor.
Unser Angebot:
Sämtliche elektrischen und mechanischen Maßnahmen werden von uns geplant, gefertigt und montiert. Die Software erstellt und die IBS durchgeführt. Schaltpläne in CAD(ePlan)