Sichere Maschinen

Sichere Maschinen

Die Sicherheit von Maschinen ist in der  Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und in Ergänzung  zu nationalen Sicherheitsbestimmungen  in der Maschinensicherheitsverordnung festgelegt. Aus der Verordnung  geht hervor, daß vor Inbetriebnahme der  Maschine  bzw.  Anlage  eine Risikobeurteilung anzufertigen ist.

Aus der Risikobeurteilung müssen  in einer  Bewertung die Maßnahmen der Risikominderung  folgen.   Mit den neuen   Schutz-Maßnahmen und einer einhergehenden Minderung des Restrisikos ist  für das Objekt (Maschine) eine  neuerliche   Risikobeurteilung zu erstellen.  Erst  wenn das Restrisiko hinreichend gemindert ist, ist der iterative Vorgang  der Risikobeurteilung  abgeschlossen.

Sind   Sie Unternehmer, Produktionsleiter oder Maschinenplaner mit einem Park von Produktionsmaschinen?  Sie wollen Ihre Anlagen an die Vorgaben der Maschinenrichtlinie  2006/42/EG anpassen?  Dann laden Sie uns ein.  Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.

Adaptieren die elektrischen Anlagen und bringen die Maschinensicherheit wieder auf neuen Stand.

Sind Sie Anlagenbetreiber und liegt  ein  TÜV-Gutachten oder ein Schreiben vom Arbeitsinspektorat

vor, in denen Sachmängel  oder Fristen  bereits festgeschrieben sind? Dann laden Sie uns ein.

Wir erarbeiten ein Sicherheitskonzept und legen ein Angebot vor.

 

Unser Angebot:

Sämtliche elektrischen und mechanischen Maßnahmen werden von uns geplant, gefertigt und montiert. Die Software erstellt und die IBS durchgeführt.  Schaltpläne in CAD(ePlan)

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